- Notfall
- Koronare Herzerkrankung.
- Herzklappenerkrankungen.
- Erkrankungen der thorakalen Gefäße.
- Rhythmusstörungen.
- Transplantation.
- Herztransplantation
- Indikationen.
- Organspende.
- Richtlinien für die Organvermittlung.
- Aufnahme auf die 'Warteliste.
- Untersuchungen vor Aufnahme auf die Warteliste.
- Regelmäßige Kontrolluntersuchungen vor Transplantation.
- Einbestellung zur Herztransplantation.
- Die Transplantation.
- Nach der Transplantation.
- Immunsuppression.
- Weitere Medikamente.
- Zeitpunkt der Medikamenteneinnahme.
- Postoperative Komplikationen.
- Komplikationen nach Infektionen.
- Nachkontrollen.
- Richtiges Verhalten.
- Lungentransplantation.
- Kombinierte Transplantation.
- Herztransplantation
Aktuelles
Ehrendoktorwürde für Prof. Bruno Reichart
Montag 26. Juli 2010Am 24. Juli 2010 erhielt Prof. Bruno Reichart im feierlichen Rahmen de
Lehrpreise für Dozenten der Herzchirurgie
Dienstag 22. Juni 2010
Priv.-Doz. Dr. Andres Beiras-Fernandez und Oberarzt Dr. Gerd Juchem er
GenderMedicine - 1. Preis für Dr. Sandra Eifert
Freitag 23. April 2010
Preisverleihung bei der Jahrestagung 2010 der Österreichischen Gesells
Auswirkungen des Flugverbots auf Transplantationen
Donnerstag 22. April 2010
Tagesthemen-Interview mit Priv.-Doz. Dr. Kaczmarek, Oberarzt der Trans
Erfolgreiche Kinderherz-Transplantation
Mittwoch 21. April 2010100. Kinderherz-Transplantation am Klinikum Großhadern
Organspende
In Deutschland ist für die Organspende die "erweiterte Zustimmungslösung" gültig: Der vermutliche Wille des potentiellen Organspenders ist entweder durch einen Spenderausweis belegt oder wird im Gespräch mit den Angehörigen als mutmaßlicher Wille festgelegt. Selbst wenn ein Spenderausweis existiert, müssen in jedem Fall die Angehörigen ihre Zustimmung erteilen. Die Hirntoddiagnostik sowie die Bedingungen für eine Organentnahme sind genau geregelt. Bei Missachtung des Gesetzes drohen hohe Strafen. Weiterführende Informationen sind z.B. über das Infotelefon der Deutschen Stiftung Organtransplantation und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhältlich (Telefon 0800-90 40 400). Informationen im Internet unter www.organspende-info.de.
Jeder Bundesbürger, der zur Organspende bereit ist, sollte immer einen ausgefüllten Spenderausweis mit sich führen. Mit dem Ausweis kann der allgemeine Wille zur Organspende dokumentiert oder auch festgelegt werden, wenn man im Todesfall keine oder nur bestimmte Organe spenden möchte. Organspenderausweise sind außerdem in Apotheken, bei Behörden, Krankenkassen und in vielen Arztpraxen erhältlich. Die Spendebereitschaft kann selbstverständlich jederzeit durch einfaches Vernichten des Ausweises oder durch Veränderung der Erklärung zur Organspende auf dem Ausweis widerrufen werden. Eine Ablehnung gilt frühestens ab dem 14. Lebensjahr, eine Zustimmung ab dem 16. Lebensjahr. Grundsätzlich hat der Spender (außer bei einer Lebendspende, die bei Herztransplantationen nicht in Frage kommt) keinen Einfluss auf die Vergabe der Organe, das Gesetz verpflichtet die Transplantationszentren zu striktem Datenschutz und Wahrung der Anonymität des Spenders.
Jeder mögliche Organspender wird intensivmedizinisch behandelt. Meist wird er in lebensgefährlichem Zustand nach einer Hirnblutung oder einem schweren Unfall in die Klinik bzw. in die Intensivstation eingeliefert. Dort wird er mit allen Möglichkeiten der modernen Medizin behandelt und um sein Überleben gerungen. Erst wenn sich zeigt, dass das Gehirn trotz aller Anstrengung unwiderruflich geschädigt ist und seine Arbeit eingestellt hat, wird von zwei Ärzten, die keinem Transplantationsteam oder Transplantationszentrum angehören dürfen, der Hirntod festgestellt. Der Hirntod stellt das unwiderrufliche Erlöschen der Gehirnfunktionen (Denken, Erfahren, Fühlen) und somit den Tod des Menschen dar. Die Feststellung des Hirntodes geschieht in zahlreichen Untersuchungen, die von der Bundesärztekammer verpflichtend vorgeschrieben und dem aktuellen Stand der Hirnforschung angepasst sind. Angehörige, die vom behandelnden Arzt vom eingetretenen Tod unterrichtet und um eine Organspende gebeten werden, können auf Wunsch an der Hirntod-Diagnostik teilnehmen.

